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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Frank Getzke Photography

I. Allgemeines

  1. Der Auftraggeber / Kunde erhält vor Durchführung des Shootings einen Vertrag bzw. ein Angebot, in dem eine Leistungsübersicht sowie die wichtigsten Vertragsinhalte schriftlich festgehalten sind. Mit Unterzeichnung erkennen beide Parteien den Vertrag, die Vertragsinhalte und die AGB an.

  2. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie vom Fotografen schriftlich anerkannt wurden.

  3. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte (Negative, Prints, digitale Daten, Videos usw.).

II. Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

  2. Die Fotos sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch bestimmt, sofern nicht anders vereinbart.

  3. Nutzungsrechte werden nur als einfaches Nutzungsrecht übertragen.

  4. Die Rechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.

  5. Rohdaten (unbearbeitete Bilder) werden nicht herausgegeben, außer bei gesonderter Vereinbarung.

  6. Bei Nutzung in Online- und Printmedien ist der Fotograf als Urheber zu nennen.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar berechnet (Stunden-/Tagessatz oder Pauschale). Nebenkosten trägt der Auftraggeber.

  2. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

  3. Die Zahlung erfolgt in bar am Shootingtag oder vorab per Überweisung.

  4. Bei Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, kann zusätzliches Honorar fällig werden.

  5. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig.

  6. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Bilder Eigentum des Fotografen.

  7. Künstlerische Freiheit und Stil sind Teil der Leistung, Reklamationen sind diesbezüglich ausgeschlossen.

IV. Haftung

  1. Der Fotograf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Für Schäden, die der Auftraggeber oder Gäste am Equipment verursachen, haftet der Auftraggeber.

  3. Rohdaten können nach 3 Monaten gelöscht werden.

  4. Versand/Übermittlung von Dateien erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

V. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an Vorlagen und Einwilligungen verfügt.

  2. Aufnahmeobjekte sind rechtzeitig bereitzustellen und nach der Aufnahme wieder abzuholen.

VI. Vertragsdurchführung, Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Die Bildauswahl trifft der Fotograf.

  2. Vorauswahl wird in einer passwortgeschützten Online-Galerie für 14 Tage bereitgestellt.

  3. Unbearbeitete Bilder dürfen nicht genutzt oder veröffentlicht werden.

  4. Bearbeitete Bilder werden innerhalb von 4–6 Wochen geliefert (Hochzeiten: ca. 8–9 Wochen).

  5. Bilder stehen 90 Tage in der Online-Galerie zum Download bereit. Danach weitere 12 Monate beim Fotografen gespeichert.

  6. Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten.

  7. Bei Ausfall durch höhere Gewalt wird ein Ersatztermin vereinbart.

  8. Bei Absage durch den Kunden können Auslagen geltend gemacht werden.

  9. Bei Ausfall des Fotografen bemüht sich dieser um Ersatz, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  10. Bei technischem Defekt entfällt eine Haftung für Folgeschäden.

  11. Stornierung:

  • Bis 3 Monate vor Termin: 25 % Anzahlung wird einbehalten

  • Weniger als 3 Monate: voller Betrag fällig

  1. Bei Einzel-Shootings darf eine Begleitperson mitgebracht werden.

VII. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Datenschutzerklärung verarbeitet.

VIII. Digitale Fotografie

  1. Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung nur mit Zustimmung.

  2. Nutzungsrechte beinhalten nicht automatisch das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung.

IX. Bildbearbeitung

  1. Der Kunde kennt und akzeptiert den Stil des Fotografen.

  2. Bearbeitung erfolgt nach künstlerischem Ermessen.

  3. Eigenmächtige Bearbeitung (Filter, Collagen, Retuschen) ist nicht gestattet.

  4. Veränderungen oder Vervielfältigungen bedürfen der Zustimmung.

  5. Elektronische Verknüpfung mit dem Namen des Fotografen muss erhalten bleiben.

X. Lieferzeiten und Reklamation

  1. Standard-Lieferzeit 4–6 Wochen, Hochzeiten 8–9 Wochen.

  2. Reklamationen offensichtlicher Mängel nur innerhalb von 7 Tagen.

  3. Farbabweichungen bei Nachbestellungen sind kein Reklamationsgrund.

  4. Eigenentwicklungen (z. B. Druck) auf eigenes Risiko.

XI. Bildrechte

  1. Nutzung der Bilder für private, nicht-kommerzielle Zwecke nach vollständiger Bezahlung.

  2. Kommerzielle Nutzung nur mit gesonderter Vereinbarung.

  3. Veröffentlichung in unseriösen/pornografischen Medien untersagt.

  4. Veröffentlichung durch den Fotografen nur mit Zustimmung des Auftraggebers.

XII. Nutzung und Verbreitung

  1. Weitergabe oder Veröffentlichung nur mit Zustimmung des Fotografen.

  2. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger oder Dateien herauszugeben, außer schriftlich vereinbart.

XIII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz des Fotografen.

XIV. Sonstiges

  1. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

  2. Nutzung durch den Fotografen nur mit Zustimmung des Auftraggebers.

XV. Hochzeit.Management GmbH

Zur Abwicklung von Leistungen wird der Dienst https://app.kreativ.management genutzt. Es besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß DSGVO.

XVI. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.

Frank Getzke Photography – Hochzeitsfotograf NRW

Hochzeitsfotograf NRW – natürliche, authentische Reportagen in Düsseldorf, Mettmann, Oberhausen, Ruhrgebiet & Bergisches Land.

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